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Nutzungsvereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen von FITBODYTEC (Stand: 01.02.2025)
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§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Verträge des Fitbodytec e.U. (EMS- Training &Indoor/Outdoor Personal Training) mit Mitgliedern gültig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Als Mitglieder werden Personen bezeichnet, die aufgrund einer mit Fitbodytec geschlossenen Mitgliedschaft bzw. Verträge zur Benutzung aller freigegebenen Trainingsangebote und – soweit vertraglich vereinbart – zur Teilnahme an entsprechenden Trainings berechtigt sind.
§2 Voraussetzungen für das Buchen von Trainings-Produkten
2.1 Fitbodytec Ist es nicht möglich bzw. nicht gestattet Diagnosen über Mitglieder zu stellen und den Gesundheitszustand angehender Kunden zu beurteilen, Der Kunde wird über die gesundheitlichen Voraussetzungen und Ausschlusskriterien genau aufgeklärt und darauf hingewiesen, im Zweifel empfehlen wir einen ärztlichen Rat einzuholen bzw. der eigenen Sicherheit die Trainingstauglichkeit feststellen zu lassen. Der Kunde versichert mit seiner Vertragsunterzeichnung, dass er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist bzw. der Kunde die Trainingstauglichkeit mit seinem Arzt abgeklärt hat und mit etwaigen Risiken betraut ist. Somit ist die Annahme seitens Fitbodytec möglich. Alle gesundheitlichen Veränderungen sind dem Trainer umgehend mitzuteilen. Besteht ein Grund eines zu hohen Gesundheitsrisikos behält sich Fitbodytec vor Trainingsverträge abzuweisen bzw. während der Vertragsdauer zu kündigen.
2.2 Jedes Mitglied muss die Anamnese von Fitbodytec beim Kennenlern- Coaching (Vor dem Training), welches mit Kontraindikatoren angeführt sind, ausfüllen. Die Anamnese muss vom Mitglied richtig und vollständig ausgefüllt sein. Der Kunde/in hat bzgl. Kontraindikatoren Fitbodytec zu umgehend informieren: Bei Unterbleiben der Mitteilung, gehen nachteilige Folgen zu Lasten des Mitglieds.
Der Kunde/in ist nur zum EMS-Training berichtigt, wenn keine der im folgenden Kontraindikatoren zutreffen:
Absolute Kontraindikation:
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Arteriosklerose in fortgeschrittenem Stadium, arterielle Durchblutungsstörung
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Blutungen, starke Blutungsneigung (Hämophilie)
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Diabetes Mellitus, Hautunverträglichkeiten
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Herzschrittmacher
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Fieberhafte Erkrankungen, akute bakterielle oder virale Prozesse
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Schwere neurologische Erkrankungen / Tuberkulose/ Tumore
Relative Kontraindikationen:
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Adipositas / Akute Neuralgie/ Metallimplantate
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akute Arthritis/ Grosse Flüssigkeitsansammlungen im Körper/ Lymphoedeme
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Offene Hautverletzungen, Hautekzeme, progressive Muskeldystrophie, Schwangerschaft und Menses
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Sonnenbrand, Verbrennungen, Thrombose, Thrombophlebitits, Varikosis (Krampfadern)
§3 Leistungen von Fitbodytec
3.1 Das Fitbodytec- EMS- Training gewährleistet eine hocheffiziente Trainingsmethode für gesamten Körper. Wir unterstützen dabei die Ziele unserer Kunden zu erreichen. Das Fitbodytec Ems Training stellt auf die gezielte Stärkung und Aufbau der Körpermuskulatur ab. Eine Trainingseinheit besteht grundsätzlich aus 20 Minuten Während des Trainings wird die Muskulatur durch niederfrequente Stromimpulsen stimuliert und dadurch sollte der Muskelaufbau im Körper gefördert werden. Aufbau- und/oder Cardio-Training und kann jederzeit auf Wunsch des Kunden abgebrochen werden. Sonstige abweichende Trainingseinheiten in der Art (z.B: Kräftigungsprogramme, Stoffwechselprogramme, Muskelentspannungsprogramme usw.) Länge und Häufigkeit der Einheiten werden im Vertrag geregelt.
3.2 Der Muskelaufbau ist vom Körperzustand abhängig und individuell. Neben dem regelmäßigen Training spielt die gesunde Ernährung für den Trainingserfolg eine große Rolle. Fitbodytec kann daher von jedem Mitglied subjektiv gewünschten Erfolg nicht garantieren. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass EMS Training, den Stoffwechsel und Muskelaufbau zu aktivieren geeignet ist. Die genaue Wirkungsweise kann unter www.mihabodytec.de nachgelesen werden.
§4. Reservierungen / Stornierungen
4.1 Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss ein Kenn- und Passwort, die es ihm ermöglichen zukünftige Trainingstermine online zu reservieren. Ist es dem Kunden nicht möglich Termine online zu buchen so kann dieser auch beim Fitbodytec telefonisch oder per E-Mail Trainingstermine buchen. Der Kunde verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem Kenn- und Passwort. Dem Kunden ist es erlaubt, je nach Trainingsvertrag ein bis zwei Trainings pro Woche zu buchen, wobei zwischen 2 Terminen Mindestens 48 Stunden Zeit für die körperliche Regeneration gegeben muss.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet sorgsam mit seinem Kenn- und Passwort umzugehen. Bei Verlust oder Vergessen des Kenn- und/ oder Passworts erhält der Kunde auf Anfrage ein neues Kenn- und/ oder Passwort beziehungsweise sein altes Kenn- und/ oder Passwort. Bei Verlust der „Member Card“ Mitglieder Karte sind Bearbeitungskosten von 10 Euro, Diese werden vom Kunden getragen, fällig um dem Kunden eine neue Karte ausstellen zu können. Hinweis: Die Inanspruchnahme der Leistungen kann ausschließlich nach zeitgerecht erfolgter Terminvereinbarung bzw. Reservierung durch den Kunden stattfinden.
4.3 Der Kunde ist berechtigt seine Trainingseinheiten während der angegebenen Geschäftszeiten, nach vorheriger Buchung/ Reservierung, zu nutzen. Ist keine Trainingsreservierung eingegangen ist ein Trainieren bei einem ungenutzten EMS Geräten nur nach Zustimmung des anwesenden Trainers und möglich.
4.4 Gebuchte bzw. reservierte Termine, die länger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei uns abgesagt werden, können ohne Zusatzkosten auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden. Eine terminliche Ausweitung in Bezug auf Fixe Termine, über einen längeren Zeitraum, des jeweils ist gesondert zu vereinbaren und liegt im Ermessen von Fitbodytec.
4.5 Die gesamte Konsumation von gebuchten Leistungspaketen ist verbindlich vereinbart und kann nur aufgrund von Rücktrittsgründen, laut Konsumentenschutzgesetz definiert sind, storniert werden. Beim Nichtnutzen von Trainingseinheiten während der Vertragsdauer berechtigt den Member nicht zur Reduktion bzw. Rückforderung des Trainingsbeitrages. Im Weiteren sind die Pakete mit Gültigkeitsdauer gekennzeichnet. Zum Beispiel: 16er Block. Die Dauer der Leistung: 16 Wochen.
4.6 Bereits gebuchte Einheiten können bis zu 6h vor Start der Buchungszeit schriftlich in Form eines E-Mails an office@fitbodytec.at oder Telefonats bzw. auch mündlich, in Form eines persönlichen Gesprächs mit einem Mitarbeiter von Fitbodytec abgesagt werden. Dadurch kann die bereits gebuchte Einheit als storniert und kann neuerlich gebucht werden. Ansonsten wird die gebuchte, jedoch nicht genutzte Einheit, als genutzt notiert. Es gilt der Zeitpunkt, welcher auf den Kommunikationsmitteln aufscheint.
4.7 Bei Verhinderungen auf gesundheitlichen Gründen ist es dem Trainer sofort zu informieren Aufgrund einer nachgewiesenen gesundheitlichen Verhinderung (mittels ärztliche Bestätigung) werden bei Verträgen ausgefallene Zeiten als vergütungsfreie Zeit nach Ablauf der Krankschreibung gutgeschrieben.
§ 5 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft / ordentliche Kündigung
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsantrages oder ab dem im Mitgliedschaftsantrag vereinbarten Zeitpunkt. Der Trainingsvertrag wird auf die im Vertrag festgehaltene Dauer und Anzahl der Trainings abgeschlossen und kann von keiner Vertragspartei, außer bei Vorliegen von schweren Gründen, verändert (z.B.: gekündigt) werden. Ist es dem Kunden nicht mehr möglich den Trainingsvertrag zu nutzen (Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, akute Erkrankungen, bzw. andere Kontraindikatoren), ist das Mitglied verpflichtet, dies mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bestätigung nachzuweisen.
Die Kündigung ist nur unter Wahrung der Schriftform (z.B. per Brief oder Fax) wirksam.
§ 6 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte / Mitgliedsausweis
Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fitbodytec möglich.
Das Mitglied erhält nach Abschluss des Vertrages seinen persönlichen Membercard. Dieser Membercard ist nicht auf andere Personen übertragbar und bleibt Eigentum von Fitbodytec.
§7 Haftungsausschluss
7.1 Die Teilnahme an den Trainings sowie die Benützung der in diesem Zusammenhang benützten Geräte erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde sich nicht an die Anweisungen des Trainers hält.
7.2 Fitbodytec haftet nicht für Schäden, welche durch Selbstüberschätzung des Kunden zu seiner körperlichen Leistungsfähigkeit entstanden sind. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen einschließlich der Verlust von mitgebrachten bzw. im Raum vorhandener Wertgegenständen. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer groben fahrlässigen Pflichtverletzung oder Vorsatz seitens des Anbieters beruhen und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.3 Für Schäden an der Person eines Kunden haftet Fitbodytec entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden (z.B.: Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet Fitbodytec lediglich, wenn der Schaden von Fitbodytec oder einer Person,
für die Fitbodytec Vertretung (Personaltrainer) hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
7.4 Eine Haftung für durch den Personaltrainer verursachten Schäden kommt nur im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit in Betracht. Dies gilt für alle Trainingseinheiten. Fitbodytec und die am Kunden tätigen Personaltrainer schließen dafür jede Haftung aus. Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung. Soweit Leistungen in Räumen und/oder mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet der Trainer nicht für Schäden aufgrund von Mängeln jener Räume und Mitteln.
§ 8 Mitgliedsbeitrag / Fälligkeit / Zahlungsverzug
8.1 Bei Abschluss eines Vertrages hat die Bezahlung der vereinbarten Leistungen monatlich im Vorhinein zu erfolgen. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages bestimmt sich nach der jeweils auf dem Mitgliedschaftsantrag getroffenen Vereinbarung. Es wird vereinbart, dass die monatlichen Beiträge durch ein Abbuchungsverfahren entsprechend der getroffenen Vereinbarung zum 1. oder 5. eines jeden Kalendermonats fällig und wird zu diesem Zeitpunkt entsprechend der erteilten Einzugsermächtigung von der Firma FITBODYTEC erhoben und von dem angegebenen Konto des Mitglieds eingezogen. Eine Ausnahme ist die im Vorhinein mögliche Barzahlung des gesamten Betrages. Im Falle einer Rückbuchung der Lastschrift hat das Mitglied die entsprechenden Gebühren selbst zu tragen. Fitbodytec hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Gebühren.
8.2 Sofern eine jährliche Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrages vereinbart ist, wird der gesamte Mitgliedsbeitrag mit Beginn des Vertrages bzw. spätestens zum vereinbarten Zahlungstermin fällig. Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung bestimmt sich die Fälligkeit nach der Vereinbarung.
Bei einer nicht fristgerechten Zahlung kommt das Mitglied in Zahlungsverzug. Im Falle einer Mahnung hat das Mitglied eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 EUR zu entrichten. Der Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen.
8.3 Fitbodytec ist berechtigt, jeweils per 01.06. jeden Jahres eine Erhöhung aller Trainingsleistungen des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen. Diese ergibt sich aus dem amtlichen Verbraucherpreisindex, den kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen und andere Ersatzteilkosten.
§ 9 Pflichten des Mitglieds
9.1 Das Mitglied verpflichtet sich zu einem ordnungsgemäßen und sorgsamen Umgang mit den Einrichtungen. Das Personal von Fitbodytec ist befugt Anweisungen zu erteilen, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit zu gewährleisten.
9.2 Der Kunde/in von Fitbodytec hat alle Änderungen der Vertragsdaten wie Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
9.3 Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Membercard zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Mitgliedschaft, wird eine Verlustgebühr in Höhe von 10 EUR für den Mitgliedsausweis fällig.
§ 10 Stilllegung
Sofern sich das Mitglied nicht im Zahlungsverzug befindet hat Kunde/in die Möglichkeit einer einmaligen Ruhemeldung des Vertrags für die Dauer einer begrenzten Zeitraum (hängt von jeweiligen Vetragsbasis ab). Pro Trainingsvertrag ist nur eine Ruhemeldung möglich. Die Stilllegung erfolgt monatsweise und ist für eine max. Dauer von 1 Monat möglich. Die Ruhezeit wird an die ursprüngliche Vertragszeit angehängt.
Bei Schwangerschaft: Die Dauer der Schwangerschaft und die Nachphase bis zum Trainierbarkeit; Bei einer Krankheit oder Verletzung, die mind. 4 Wochen dauert und Konsumation von Trainingseinheiten nicht möglich ist, berechtigt keine ordentliche/ außerordentliche Kündigung, sondern zur Stilllegung der Trainingsleistungen. Hierbei entsprechende Dokumente nachzuweisen: Ärztliche Bestätigung.
Längerer Urlaubsaufenthalt: mindestens 3 Wochen. Bei einer beruflichen Abwesenheit bzw. Kuraufenthalt, die mindestens 4 Wochen dauert, für die Dauer der Abwesenheit kann der Mitgliedsvertrag im Einvernehmen mit FITBODYTEC um Ausfallzeiten verlängert oder für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt werden. Ein Antrag auf die Ruhemeldung des Vertrages muss schriftlich mindestens 3 Werktage vor dem Beginn der beabsichtigten Ruhezeit eingereicht werden und ist durch entsprechende aktuelle Nachweise zu belegen. In diesem Fall bleibt die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung unberührt.
§ 11 Ordentliche Kündigung
Fitbodytec Mitgliedschaft besteht mindestens für die gewählte Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist für FITBODYTEC Mitgliedschaften beträgt 30 Tage bis zum Vertragsende bzw. Ende der Produktablaufzeiten. Der Kunde/in wird ausdrücklich drauf hingewiesen: Der FITBODYTEC Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich automatisch immer um die gewählte Mindestvertragslaufzeit (um die Dauer der gebuchten Produkte zu den jeweils geltenden Konditionen), wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht (30 Tage vor Ende der Produktlaufzeiten) kündigt.
§12 Außerordentliche Kündigung
Das Mitglied ist unter folgenden Gründen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
1. Bei Schwangerschaft.
2. Bei einer Erkrankung, aufgrund derer die dauerhafte fortgesetzte Nutzung der Angebote von Fitbodytec unmöglich oder schädlich wäre.
Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere wegen nachgewiesener (z. B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme unserer Leistungen oder Wegzug an einen mehr als 30 km entfernten Ort. Hierbei entsprechende Meldebestätigung nachzuweisen.
§ 13 Datenschutz
Die persönlichen Daten des Mitglieds, Daten insbesondere personenbezogene Daten bei einer Bio. Impedanz Analyse bzw. auch mit EMS- Trainingsgeräten, werden von Fitbodytec und dem Vertragspartner elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet und gesichert. Der Kunde/in erklärt, dass diese Daten im Sinne Kommunikation aber auch für die Zusendung von Informationen betreffend FITBODYTEC sowie Erstellung von Auswertungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbezogen werden können.
§ 14 Schlussbestimmungen
FITBODYTEC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn FITBODYTEC auf die Änderung hinweist, der Kunde die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht.


